Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 25.02.2015 - 25 S 84/14   

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https://dejure.org/2015,21956
LG Düsseldorf, 25.02.2015 - 25 S 84/14 (https://dejure.org/2015,21956)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.02.2015 - 25 S 84/14 (https://dejure.org/2015,21956)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 25 S 84/14 (https://dejure.org/2015,21956)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gerichtskostenvorschuss muss innerhalb von zwei Wochen gezahlt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2015, 622
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 116/99

    Demnächst erfolgte Zustellung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.02.2015 - 25 S 84/14
    Mit Blick auf den nach § 12 Abs. 1 GKG zu leistenden Gerichtskostenvorschuss ist das nur zu bejahen, wenn dieser nach seiner Anforderung innerhalb eines Zeitraums eingezahlt wird, der sich "um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt" (BGH, NJW 2009, 999; BGH, NJW 1986, 1347, 1348; vgl. auch BGH, NJW 2000, 2282 m.w.N.).

    Eine starre zeitliche Grenze von 14 Tagen gibt es hingegen nicht, es sind stets alle Umstände des Einzelfalls zu würdigen, wobei jedenfalls bei einem Zeitraum von 14 Tagen regelmäßig davon ausgegangen werden kann, dass sich die Verzögerung noch in einem hinnehmbaren Rahmen hält (BGH, NJW-Spezial 2012, 386; BGH, NJW 2000, 2282 m.w.N.).

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.02.2015 - 25 S 84/14
    Mit Blick auf den nach § 12 Abs. 1 GKG zu leistenden Gerichtskostenvorschuss ist das nur zu bejahen, wenn dieser nach seiner Anforderung innerhalb eines Zeitraums eingezahlt wird, der sich "um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt" (BGH, NJW 2009, 999; BGH, NJW 1986, 1347, 1348; vgl. auch BGH, NJW 2000, 2282 m.w.N.).
  • BGH, 27.05.1999 - VII ZR 24/98

    Eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.02.2015 - 25 S 84/14
    Die Rechtsprechung stellt darauf ab, ob der Zustellungsbetreiber alles ihm Zumutbare für eine alsbaldige Zustellung getan hat und der Rückwirkung keine schutzwürdigen Belange des Gegners entgegenstehen (BGH, NJW 1999, 3125), denn die gerechte Abwägung der beteiligten Interessen ist auch davon abhängig, wer für die Dauer des Zustellungsverfahren verantwortlich ist (Greger, in: Zöller, ZPO, 30. Auflage 2014, § 167 Rn. 10).
  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 236/84

    Unterbrechung der Verjährung bei Klagezustellung "demnächst"

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.02.2015 - 25 S 84/14
    Mit Blick auf den nach § 12 Abs. 1 GKG zu leistenden Gerichtskostenvorschuss ist das nur zu bejahen, wenn dieser nach seiner Anforderung innerhalb eines Zeitraums eingezahlt wird, der sich "um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt" (BGH, NJW 2009, 999; BGH, NJW 1986, 1347, 1348; vgl. auch BGH, NJW 2000, 2282 m.w.N.).
  • BGH, 30.03.2012 - V ZR 148/11

    Demnächstige Zustellung der Klage: Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses mehr

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.02.2015 - 25 S 84/14
    Eine starre zeitliche Grenze von 14 Tagen gibt es hingegen nicht, es sind stets alle Umstände des Einzelfalls zu würdigen, wobei jedenfalls bei einem Zeitraum von 14 Tagen regelmäßig davon ausgegangen werden kann, dass sich die Verzögerung noch in einem hinnehmbaren Rahmen hält (BGH, NJW-Spezial 2012, 386; BGH, NJW 2000, 2282 m.w.N.).
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